3. Dezember: Internationaler Tag der Menschen mit Behinderungen

Seit 1993 wird am 3. Dezember der Internationale Tag der Menschen mit Behinderung  begangen. Dieser Tag soll das Bewusstsein für die Belange von Menschen mit Behinderungen stärken.
Das rheinland-pfälzische Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat aus aktuellem Anlass die folgende Pressemitteilung herausgegeben.

MINISTERIUM FÜR SOZIALES, ARBEIT,
GESUNDHEIT UND DEMOGRAFIE

 Mainz, 3. Dezember 2020
Nr. 410-4/20

Menschen mit Behinderungen

Inklusion und Barrierefreiheit stärken – Internationaler Tag der Menschen mit Behinderungen am 3. Dezember

„Durch die UN-Behindertenrechtskonvention werden die Rechte der Menschen mit Behinderungen in den Fokus gerückt und gestärkt. Mit dem Landesinklusionsgesetz, der Fortschreibung unseres Landesaktionsplans und der Umsetzung des Europäischen Rechtsakts zur Barrierefreiheit werden Vorhaben umgesetzt, die den menschenrechtsorientierten Ansatz der UN-Konvention zur Wirkung bringen. Davon profitieren die Menschen mit Behinderungen auch in Rheinland-Pfalz“, erklärten Sozialministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler und der Landesbeauftragte für die Belange behinderter Menschen, Matthias Rösch zum heutigen internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen am 3. Dezember.

„Die nationale, aber auch die weltweite Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention wird aktuell hart auf die Probe gestellt, dabei hat ihre Bedeutung in der Pandemie noch deutlich zugenommen. Gerade jetzt darf es keinen Stillstand geben. Es darf nicht sein, dass unter dem Deckmantel der Krise die erreichten Fortschritte zunichtegemacht werden und es behindertenpolitisch einen Rückschritt gibt“, betonte Ministerin Bätzing-Lichtenthäler. „Mit dem Landesinklusionsgesetz sind die Nutzung Leichter Sprache, Verbesserungen beim Einsatz von Gebärdensprachübersetzungen und der Rechtsanspruch auf angemessene Vorkehrungen für Menschen mit Behinderungen vorgesehen. Durch die Regelungen in dem neuen Gesetz werden die Standards der UN-Behindertenrechtskonvention in unser Landesrecht umgesetzt. Zusätzlich wird die zweite Fortschreibung unseres Landesaktionsplans zur UN-Behindertenrechtskonvention weitere Impulse geben, wie Barrierefreiheit und Inklusion in den kommenden Jahren umgesetzt wird“, erläuterte die Ministerin. Das Landesinklusionsgesetz soll noch in diesem Jahr vom Landtag beschlossen, der Landesaktionsplan Anfang kommenden Jahres vorgestellt werden.

„Deutschland braucht ein gutes Barrierefreiheits-Gesetz. Auch private Anbieter von öffentlich zugänglichen Produkten und Dienstleistungen müssen Standards zur Barrierefreiheit einhalten“, forderte der Landesbeauftragte für die Belange behinderter Menschen. Hintergrund ist der europäische Rechtsakt zur Barrierefreiheit (European Accessibility Act), der bis zum 28. Juni 2022 in nationales Recht umgesetzt werden muss. Damit werden Regelungen zur Barrierefreiheit von Online-Handel, IT-Produkten wie Computer, Tablets, Smartphones und E-Books sowie von Geldautomaten und Service-Terminals verbindlich geregelt.

„Menschen mit Behinderungen brauchen gut auffindbare Ansprechstellen und wirksame Sanktionsmöglichkeiten, um ihre Rechte als Verbraucherinnen und Verbraucher gleichberechtigt wahrnehmen zu können. Das gehört zu einer guten Umsetzung des European Accessibility Act in nationales Recht und wird zurecht an diesem internationalen Welttag von den Organisationen der Menschen mit Behinderungen eingefordert“, sagte der Landesbehindertenbeauftragte Matthias Rösch.


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