Wie das Polizeipräsidium Koblenz sowie Treffpunkt Ohr, der Verein für besseres Hören berichtet, können ab sofort unter der Notfallnummer 110 Notrufe auch als Fax versandt werden.

Zu diesem Zweck wurden alle polizeilichen Notrufannahmestellen (110) mit einem separaten Notfall-Telefax-Gerät ausgestattet. Durch die enge Kooperation zwischen Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten ist gewährleistet, dass bei eingehenden Hilfeersuchen per Telefax alle erforderlichen Maßnahmen unverzüglich eingeleitet werden.

Ein entsprechender Vordruckhier kann als pdf. bei der Polizei Rheinland-Pfalz, sowie als Word-Dokument beim Deutschen Schwerhörigen Bund heruntergeladen und ausgedruckt werden.

Darüber hinaus ist er in den Geschäftstellen von Treffpunkt Ohr in Koblenz, Schloss-Str. 25 (Becker Hörakustik) und Linz, Rheinstr. 7 (Becker Hörakustik) sowie in Andernach, Bad Ems, Bendorf, Bernkastel-Kues, Bonn – Bad Godesberg, Lahnstein, Mayen, Nastätten, Neuwied, Simmern und Zell in allen Fachgeschäften von BECKER Hörakustik kostenfrei erhältlich.

Die bereitgestellte Vorlage ist sowohl für schwerhörige, ertaubte, sprachgeschädigte als auch für gehörlose Menschen bestens geeignet, bei einem Notfall rasch Hilfe anfordern zu können.

Im Voraus hat der Betroffene die Möglichkeit, alle seine persönlichen Daten wie Name, Nachname, Strasse, Wohnort und die eigene Faxnummer für die Rückantwort der Leitstelle in die Vorlage einzutragen. Im Ankreuzverfahren macht er auf die Art der Behinderung aufmerksam. Hier stehen ihm drei Möglichkeiten offen, die aber das ganze Spektrum der Hör- und Sprachschädigung abdecken. Hat er nun einen Notfall, so braucht er nur noch die entsprechenden Symbole anzukreuzen, von wem er Hilfe benötigt und in was für einer Notlage er sich befindet. Es ist außerdem Raum für eine kurze Mitteilung an die Leitstelle.

Rheinland-Pfalz hat dieses Konzept flächendeckend umgesetzt. In anderen Teilen Deutschlands sind oft mehrere, regional verschiedene Telefonnummern geschaltet, die in der Aufregung des Notfalls oft nicht greifbar sind bzw. vergessen werden.
Der besondere Fortschritt besteht also darin, dass die jedem bekannte und leicht zu merkende Notrufnummer „110“ jetzt für alle Menschen – Behinderte und Nichtbehinderte – der gleichermaßen schnellste Weg zur Hilfe im Notfall ist.


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